Der Vermieter stellt Fahrzeuge nur Personen oder Unternehmen zur Verfügung, die sich mit einem gültigen Ausweisdokument sowie einem für das Fahrzeug passenden Führerschein ausweisen können. Unternehmen haben zusätzlich einen Gewerbenachweis vorzulegen.
Fahrten außerhalb Deutschlands bedürfen einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Diese kann an eine erhöhte Kaution sowie einen zusätzlichen Mietzuschlag gekoppelt und jederzeit widerrufen werden.
Der Mieter trägt die Verantwortung, sich über die rechtlichen Bestimmungen in den jeweiligen Ländern zu informieren und diese zu befolgen.
(1) Reservierungen, unabhängig von der Form ihrer Vereinbarung, sind verbindlich. Der Vermieter hält das Fahrzeug bis zu einer Stunde über die vereinbarte Abholzeit hinaus bereit, garantiert jedoch nicht die Verfügbarkeit.
(2) Wird das Fahrzeug nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem vereinbarten Mietbeginn übernommen oder nicht rechtzeitig storniert, fällt eine Stornogebühr in Höhe von 20 % des Mietpreises an.
(1) Der Mieter hat zur Übergabe des Fahrzeugs alle erforderlichen Dokumente im Original vorzulegen. Eine Bevollmächtigung Dritter muss schriftlich erfolgen und mit entsprechenden Identifikationsnachweisen belegt sein.
(2) Das Fahrzeug wird vollgetankt übergeben. Der Mieter hat den Zustand des Fahrzeugs sowie den Kilometerstand vor Übernahme zu prüfen und eventuell vorhandene Schäden zu dokumentieren.
(3) Die Miete ist im Voraus zu entrichten. Der Vermieter kann eine angemessene Kaution fordern. Zusätzliche Kosten oder Schäden können, soweit eine Zahlung per Kreditkarte erfolgt, über diese abgerechnet werden.
(1) Die Mindestmietdauer beträgt 24 Stunden.
(2) Eine Verlängerung der Mietzeit ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vermieters möglich.
(3) Die Rückgabe erfolgt grundsätzlich innerhalb der Geschäftszeiten des Vermieters. Eine Rückgabe außerhalb dieser Zeiten erfolgt auf eigenes Risiko des Mieters. Der Vermieter behält sich das Recht vor, nachträglich festgestellte Mängel zu beanstanden.
Das Fahrzeug darf ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften verwendet werden. Der Einsatz für Rennen, Abschleppdienste (es sei denn, es handelt sich speziell um dafür vorgesehene Fahrzeuge) oder nicht genehmigte gewerbliche Zwecke ist untersagt.
Der Mieter ist für die pflegliche Behandlung des Fahrzeugs verantwortlich. Regelmäßige Überprüfungen von Ölstand und Reifendruck gehören ebenso zu seinen Pflichten wie die unverzügliche Meldung von Schäden oder Problemen an den Vermieter.
Der Mieter hat den Vermieter und die Polizei unverzüglich zu informieren. Eigene Schuldzugeständnisse sind zu vermeiden. Eine detaillierte Dokumentation des Vorfalls ist erforderlich.
Der Mieter haftet für alle während der Mietdauer entstehenden Schäden, es sei denn, eine Haftungsreduzierung wurde vertraglich vereinbart. Grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden sind vollständig vom Mieter zu tragen.
Notwendige Reparaturen bis zu einem Betrag von 100 Euro dürfen ohne vorherige Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden. Höhere Reparaturkosten bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters.
Der Vermieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen. Weitere Informationen können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden.
Der Vermieter kann das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn der Mieter gegen wesentliche Vertragsbedingungen verstößt, insbesondere bei Zahlungsverzug, unsachgemäßer Nutzung oder unzureichender Pflege des Fahrzeugs.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters. Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum. Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.